Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 5 L 596/20

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 20. Juli 2020 – 5 K 1605/20 – gegen Nr. 1 der Allgemeinverfügung des N.            für B.      , H.          und T.        zur Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen in Großbetrieben der Fleischwirtschaft vom 20. Juli 2020 wird angeordnet.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen