Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 6a L 601/20

Tenor

Den Antragstellern wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt P.        aus N.       beigeordnet.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben,

die Antragsteller vorläufig aus der Zentralen Unterbringungseinrichtung in 00000 N.       , B.           000, zu entlassen und sie unverzüglich innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen zu verteilen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.


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