Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 6 L 412/21

Tenor

Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T.          aus N.       beigeordnet.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Antragsteller aus der Zentralen Unterbringungseinrichtung in N.       , B.           X.   0000, zu entlassen und ihn unverzüglich innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen zu verteilen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.


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