Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 1 L 849/23

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Antragsteller vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die von ihm erhobene Hauptsacheklage 1 K 2731/23 mit allen Rechten und Pflichten eines Fraktionsmitglieds zur Fraktionsarbeit in der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde N. (Antragsgegnerin) zuzulassen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt. 


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