Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 16 K 1372/23.T

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beschuldigte unwürdig ist, den Beruf des Arztes auszuüben.

Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der ihm erwachsenen notwendigen Auslagen.

Die Gebühr wird auf 500,00 Euro festgesetzt.


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