ArbGG § 111 Änderung von Vorschriften

Arbeitsgerichtsgesetz

(1) Soweit nach anderen Rechtsvorschriften andere Gerichte, Behörden oder Stellen zur Entscheidung oder Beilegung von Arbeitssachen zuständig sind, treten an ihre Stelle die Arbeitsgerichte. Dies gilt nicht für Seemannsämter, soweit sie zur vorläufigen Entscheidung von Arbeitssachen zuständig sind.

(2) Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis können im Bereich des Handwerks die Handwerksinnungen, im übrigen die zuständigen Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes Ausschüsse bilden, denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl angehören müssen. Der Ausschuß hat die Parteien mündlich zu hören. Wird der von ihm gefällte Spruch nicht innerhalb einer Woche von beiden Parteien anerkannt, so kann binnen zwei Wochen nach ergangenem Spruch Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. § 9 Abs. 5 gilt entsprechend. Der Klage muß in allen Fällen die Verhandlung vor dem Ausschuß vorangegangen sein. Aus Vergleichen, die vor dem Ausschuß geschlossen sind, und aus Sprüchen des Ausschusses, die von beiden Seiten anerkannt sind, findet die Zwangsvollstreckung statt. Die §§ 107 und 109 gelten entsprechend.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 8 Ca 970/21
20. Mai 2021
8 Ca 970/21 20. Mai 2021
Urteil vom Arbeitsgericht Bonn - 5 Ca 83/20
20. Mai 2020
5 Ca 83/20 20. Mai 2020
Urteil vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (8. Kammer) - 8 Sa 422/17
10. April 2018
8 Sa 422/17 10. April 2018
Urteil vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (2. Kammer) - 2 SaGa 2/17
9. März 2017
2 SaGa 2/17 9. März 2017
Urteil vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (5. Kammer) - 5 Sa 251/16
2. März 2017
5 Sa 251/16 2. März 2017
Urteil vom Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (2. Kammer) - 2 Sa 84/15
5. April 2016
2 Sa 84/15 5. April 2016
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Ta 169/14
8. Januar 2015
11 Ta 169/14 8. Januar 2015
Urteil vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (2. Kammer) - 2 Sa 33/13
8. Mai 2014
2 Sa 33/13 8. Mai 2014
Urteil vom Arbeitsgericht Paderborn - 1 Ca 1895/13
13. März 2014
1 Ca 1895/13 13. März 2014
Urteil vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (10. Kammer) - 10 Sa 518/12
25. April 2013
10 Sa 518/12 25. April 2013