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ArbPlSchG § 13 Anrechnung des Wehrdienstes im späteren Berufsleben

Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst

(1) Die Zeit des Grundwehrdienstes und der Wehrübungen wird auf die bei der Zulassung zu weiterführenden Prüfungen im Beruf nachzuweisende Zeit einer mehrjährigen Tätigkeit nach der Lehrabschlussprüfung angerechnet, soweit eine Zeit von einem Jahr nicht unterschritten wird.

(2) Beginnt ein entlassener Soldat im Anschluss an den Grundwehrdienst oder eine Wehrübung eine für den künftigen Beruf als Beamter oder Richter über die allgemein bildende Schulbildung hinausgehende vorgeschriebene Ausbildung (Hochschul-, Fachhochschul-, Fachschul- oder andere berufliche Ausbildung) oder wird diese durch den Grundwehrdienst oder durch Wehrübungen unterbrochen, so gelten für Beamte § 9 Abs. 8 Satz 4 und § 12 Abs. 2, für Richter § 9 Abs. 11 und § 12 Abs. 2 entsprechend, wenn er sich bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der Ausbildung um Einstellung als Beamter oder Richter bewirbt und auf Grund dieser Bewerbung eingestellt wird.

(3) Für einen Arbeitnehmer, dessen Ausbildung für ein späteres Beamtenverhältnis durch eine festgesetzte mehrjährige Tätigkeit im Arbeitsverhältnis an Stelle des sonst vorgeschriebenen Vorbereitungsdienstes durchgeführt wird, gelten § 9 Abs. 8 Satz 4 und § 12 Abs. 2 entsprechend.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Bremen - 6 K 2516/23
26. Juli 2024
6 K 2516/23 26. Juli 2024
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (5. Kammer) - 5 K 761/22
6. März 2024
5 K 761/22 6. März 2024
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (26. Kammer) - 26 K 528.19
30. August 2021
26 K 528.19 30. August 2021
Urteil vom Verwaltungsgericht Bremen - 6 K 2606/20
15. Juni 2021
6 K 2606/20 15. Juni 2021
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (28. Kammer) - 28 K 205.18
15. April 2021
28 K 205.18 15. April 2021
Entscheidung vom Verwaltungsgericht Karlsruhe - 6 K 4048/14
15. Dezember 2016
6 K 4048/14 15. Dezember 2016
Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 LC 160/15
14. September 2016
8 LC 160/15 14. September 2016
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (28. Kammer) - 28 K 113.15
11. November 2015
28 K 113.15 11. November 2015
Urteil vom Verwaltungsgericht Bremen - 6 K 83/15
25. August 2015
6 K 83/15 25. August 2015
Urteil vom Verwaltungsgericht Stade (6. Kammer) - 6 A 975/14
15. Juli 2015
6 A 975/14 15. Juli 2015