(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1995 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nicht etwas anderes bestimmt ist.
(2) bis (5)
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1995 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nicht etwas anderes bestimmt ist.
(2) bis (5)
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