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AufenthG 2004 § 38 Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche

Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet

(1) Einem ehemaligen Deutschen ist

1.
eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit fünf Jahren als Deutscher seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte,
2.
eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens einem Jahr seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte.
Der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Satz 1 ist innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu stellen. § 81 Abs. 3 gilt entsprechend.

(2) Einem ehemaligen Deutschen, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

(3) In besonderen Fällen kann der Aufenthaltstitel nach Absatz 1 oder 2 abweichend von § 5 erteilt werden.

(4) Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist innerhalb der Antragsfrist des Absatzes 1 Satz 2 und im Falle der Antragstellung bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über den Antrag erlaubt.

(5) Die Absätze 1 bis 4 finden entsprechende Anwendung auf einen Ausländer, der aus einem nicht von ihm zu vertretenden Grund bisher von deutschen Stellen als Deutscher behandelt wurde.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Landessozialgericht Baden-Württemberg (4. Senat) - L 4 KR 849/23 ER-B
25. Mai 2023
L 4 KR 849/23 ER-B 25. Mai 2023
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (11. Senat) - 11 S 1023/20
1. Dezember 2022
11 S 1023/20 1. Dezember 2022
Beschluss vom Hessischer Verwaltungsgerichtshof (6. Senat) - 6 A 1527/19
19. Oktober 2021
6 A 1527/19 19. Oktober 2021
Beschluss vom Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis (6. Kammer) - 6 L 1592/20
18. März 2021
6 L 1592/20 18. März 2021
Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 K 15133/17
24. September 2019
7 K 15133/17 24. September 2019
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (1. Senat) - 1 C 15/17
29. Mai 2018
1 C 15/17 29. Mai 2018
Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 12 L 426/18.A
10. April 2018
12 L 426/18.A 10. April 2018
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 635/14
25. August 2015
18 B 635/14 25. August 2015
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 10 K 7373/12
26. Februar 2014
10 K 7373/12 26. Februar 2014
Beschluss vom Kammergericht (1. Zivilsenat) - 1 W 295/11
6. Dezember 2012
1 W 295/11 6. Dezember 2012