Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
Sie sehen eine veraltete Version des Gesetzestextes. Klicken Sie hier um die aktuelle Version anzuzeigen.

AufenthV Anlage D14 Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Aufenthaltsgesetz

Aufenthaltsverordnung

( Inhalt: nicht darstellbare Anlage mit Mustern,
Fundstelle: BGBl. I 2004, 3028;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote )

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von