AWaffV
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- § 1 Umfang der Sachkunde
- § 2 Prüfung
- § 3 Anderweitiger Nachweis der Sachkunde
- § 4 Gutachten über die persönliche Eignung
- § 5 Schießsportordnungen
- § 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
- § 7 Unzulässige Schießübungen im Schießsport
- § 8 Beirat für schießsportliche Fragen
- § 9 Zulässige Schießübungen auf Schießstätten
- § 10 Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugend
- § 11 Aufsicht
- § 12 Überprüfung der Schießstätten
- § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
- § 14 Aufbewahrung von Waffen oder Munition in Schützenhäusern, auf Schießstätten oder im gewerblichen Bereich
- § 15 Umfang der Fachkunde
- § 16 Prüfung
- § 17 Grundsätze der Buchführungspflicht
- § 18 Führung der Waffenbücher in gebundener Form
- § 19 Führung der Waffenbücher in Karteiform
- § 20 Führung der Waffenbücher in elektronischer Form
- § 21 Kennzeichnung von Schusswaffen
- § 22 Lehrgänge und Schießübungen
- § 23 Zulassung zum Lehrgang
- § 24 Verzeichnisse
- § 25 Untersagung von Lehrgängen oder Lehrgangsteilen; Abberufung von Aufsichtspersonen oder Ausbildern
- § 26 Allgemeine Bestimmungen
- § 27 Besondere Bestimmungen zur Fachkunde
- § 28 Erlaubnisse für den Erwerb von Waffen und Munition in einem anderen Mitgliedstaat
- § 29 Erlaubnisse zum Verbringen von Waffen und Munition
- § 30 Erlaubnisse für die Mitnahme von Waffen und Munition nach, durch oder aus Deutschland
- § 31 Anzeigen
- § 32 Mitteilungen der Behörden
- § 33 Europäischer Feuerwaffenpass
- § 34 Ordnungswidrigkeiten
- § 35 (weggefallen)
- § 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage (zu § 15 Abs. 2 Nr. 2)
Standangaben
- Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 30.6.2017 I 2133 (Stand)
Versionen
- 30. Juni 2017 (ausgewählt)