Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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BAPauschV § 5 Inkrafttreten
Verordnung über die Pauschalierung und Zahlung des Ausgleichsbetrags der Bundesagentur für Arbeit an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für arbeitsmarktbedingte Renten wegen voller Erwerbsminderung
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