BargeldPrüfV Anlage 2 Meldung statistischer Daten an die Deutsche Bundesbank nach § 3 der Bargeldprüfungsverordnung

Verordnung über die Prüfung von Bargeld

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2710)


Name des Meldepflichtigen (Bargeldakteur) BMS-Kundennummer Berichtszeitraum:
1.
Operationale Daten zu kundenbedienten Systemen

Anzahl der bearbeiteten Banknoten davon: Anzahl der an Kunden wieder ausgegebenen Banknoten
(Hinweis: Bei der Bundesbank eingezahlte Banknoten sind hier nicht auszuweisen.)
davon: Anzahl nicht umlauffähiger Banknoten
  5 €  10 €  20 €  50 € 100 € 200 € 500 €
2.
Operationale Daten zu beschäftigtenbedienten Systemen

Anzahl der bearbeiteten Banknoten davon: Anzahl der an Kunden wieder ausgegebenen Banknoten
(Hinweis: Bei der Bundesbank eingezahlte Banknoten sind hier nicht auszuweisen.)
davon: Anzahl nicht umlauffähiger Banknoten
  5 €  10 €  20 €  50 € 100 € 200 € 500 €
3.
Anzahl der durch kundenbediente Systeme und Geldautomaten ausgegebenen Euro-Banknoten

Stück Banknoten

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