BauNVO § 10 Sondergebiete, die der Erholung dienen

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

(1) Als Sondergebiete, die der Erholung dienen, kommen insbesondere in Betracht
Wochenendhausgebiete,
Ferienhausgebiete,
Campingplatzgebiete.

(2) Für Sondergebiete, die der Erholung dienen, sind die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung darzustellen und festzusetzen. Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, dass bestimmte, der Eigenart des Gebiets entsprechende Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung des Gebiets und für sportliche Zwecke allgemein zulässig sind oder ausnahmsweise zugelassen werden können.

(3) In Wochenendhausgebieten sind Wochenendhäuser als Einzelhäuser zulässig. Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, dass Wochenendhäuser nur als Hausgruppen zulässig sind oder ausnahmsweise als Hausgruppen zugelassen werden können. Die zulässige Grundfläche der Wochenendhäuser ist im Bebauungsplan, begrenzt nach der besonderen Eigenart des Gebiets, unter Berücksichtigung der landschaftlichen Gegebenheiten festzusetzen.

(4) In Ferienhausgebieten sind Ferienhäuser zulässig, die aufgrund ihrer Lage, Größe, Ausstattung, Erschließung und Versorgung für den Erholungsaufenthalt geeignet und dazu bestimmt sind, überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur Erholung zu dienen. Im Bebauungsplan kann die Grundfläche der Ferienhäuser, begrenzt nach der besonderen Eigenart des Gebiets, unter Berücksichtigung der landschaftlichen Gegebenheiten festgesetzt werden.

(5) In Campingplatzgebieten sind Campingplätze und Zeltplätze zulässig.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (1. Senat) - 1 ME 48/22
12. September 2022
1 ME 48/22 12. September 2022
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (1. Senat) - 1 MN 165/21
14. Juli 2022
1 MN 165/21 14. Juli 2022
Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (1. Senat) - 1 KN 165/19
7. Juli 2022
1 KN 165/19 7. Juli 2022
Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (1. Senat) - 1 LB 36/21
7. Juli 2022
1 LB 36/21 7. Juli 2022
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 28 K 1815/21
19. Mai 2022
28 K 1815/21 19. Mai 2022
Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (1. Senat) - 1 KN 85/20
13. Mai 2022
1 KN 85/20 13. Mai 2022
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 3 S 3115/19
25. April 2022
3 S 3115/19 25. April 2022
Beschluss vom Verwaltungsgericht München - M 1 SN 21.1705
25. Februar 2022
M 1 SN 21.1705 25. Februar 2022
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (1. Senat) - 1 ME 186/21
24. Februar 2022
1 ME 186/21 24. Februar 2022
Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 3 L 143/21
24. Januar 2022
3 L 143/21 24. Januar 2022