Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 267/25.NE

Tenor

Der Bebauungsplan Nr. 0000 -S- - „S.“ der Stadt P. wird im Wege einer einstweiligen Anordnung bis zur Rechtskraft einer Entscheidung des Senats in einem noch zu erhe­benden Normenkontrollverfahren außer Vollzug ge­setzt.

Die Antragsgegnerin und die Beigeladene zu 1. tra­gen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin je zur Hälfte. Ihre außer­gerichtli­chen Kosten tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladenen jeweils selbst.

Der Streitwert wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.

 


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52

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