BBauG § 128 Umfang des Erschließungsaufwands

Baugesetzbuch

(1) Der Erschließungsaufwand nach § 127 umfasst die Kosten für

1.
den Erwerb und die Freilegung der Flächen für die Erschließungsanlagen;
2.
ihre erstmalige Herstellung einschließlich der Einrichtungen für ihre Entwässerung und ihre Beleuchtung;
3.
die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen.
Der Erschließungsaufwand umfasst auch den Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung. Zu den Kosten für den Erwerb der Flächen für Erschließungsanlagen gehört im Falle einer erschließungsbeitragspflichtigen Zuteilung im Sinne des § 57 Satz 4 und des § 58 Absatz 1 Satz 1 auch der Wert nach § 68 Absatz 1 Nummer 4.

(2) Soweit die Gemeinden nach Landesrecht berechtigt sind, Beiträge zu den Kosten für Erweiterungen oder Verbesserungen von Erschließungsanlagen zu erheben, bleibt dieses Recht unberührt. Die Länder können bestimmen, dass die Kosten für die Beleuchtung der Erschließungsanlagen in den Erschließungsaufwand nicht einzubeziehen sind.

(3) Der Erschließungsaufwand umfasst nicht die Kosten für

1.
Brücken, Tunnels und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen;
2.
die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen sowie von Landstraßen I. und II. Ordnung, soweit die Fahrbahnen dieser Straßen keine größere Breite als ihre anschließenden freien Strecken erfordern.

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Zitiert von

Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (9. Senat) - 9 LA 234/21
31. August 2022
9 LA 234/21 31. August 2022
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (9. Senat) - 9 LA 121/21
10. Mai 2022
9 LA 121/21 10. Mai 2022
Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (9. Senat) - 9 LC 110/17
21. Mai 2019
9 LC 110/17 21. Mai 2019
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (9. Senat) - 9 B 36/17
8. März 2018
9 B 36/17 8. März 2018
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (9. Senat) - 9 B 33/17
8. März 2018
9 B 33/17 8. März 2018
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (9. Senat) - 9 B 35/17
8. März 2018
9 B 35/17 8. März 2018
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (9. Senat) - 9 B 62/16
23. Oktober 2017
9 B 62/16 23. Oktober 2017
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (9. Senat) - 9 B 61/16
23. Oktober 2017
9 B 61/16 23. Oktober 2017
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (9. Senat) - 9 C 20/15
7. März 2017
9 C 20/15 7. März 2017
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (9. Senat) - 9 C 24/15
7. März 2017
9 C 24/15 7. März 2017