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BBergG § 50 Anzeige

Bundesberggesetz

(1) Der Unternehmer hat der zuständigen Behörde die Errichtung und Aufnahme

1.
eines Aufsuchungsbetriebes,
2.
eines Gewinnungsbetriebes und
3.
eines Aufbereitungsbetriebes
rechtzeitig, spätestens zwei Wochen vor Beginn der beabsichtigten Tätigkeit anzuzeigen; in der Anzeige ist der Tag des Beginns der Errichtung oder der Aufnahme des Betriebes anzugeben. Zum Betrieb gehören auch die in § 2 Abs. 1 bezeichneten Tätigkeiten und Einrichtungen. Die Pflicht zur Anzeige entfällt, wenn ein Betriebsplan nach § 52 eingereicht wird.

(2) Absatz 1 gilt für die Einstellung des Betriebes mit Ausnahme der in § 57 Abs. 1 Satz 1 und Absatz 2 bezeichneten Fälle entsprechend. § 57 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

(3) Unternehmer, deren Betrieb nicht nach § 51 der Betriebsplanpflicht unterliegt, haben der Anzeige über die Errichtung oder die Aufnahme eines Gewinnungsbetriebes einen Abbauplan beizufügen, der alle wesentlichen Einzelheiten der beabsichtigten Gewinnung, insbesondere

1.
die Bezeichnung der Bodenschätze, die gewonnen werden sollen,
2.
eine Karte in geeignetem Maßstab mit genauer Eintragung des Feldes, in dem die Bodenschätze gewonnen werden sollen,
3.
Angaben über das beabsichtigte Arbeitsprogramm, die vorgesehenen Einrichtungen unter und über Tage und über den Zeitplan,
4.
Angaben über Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche während des Abbaues und über entsprechende Vorsorgemaßnahmen für die Zeit nach Einstellung des Betriebes
enthalten muß. Wesentliche Änderungen des Abbauplanes sind der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Darmstadt (6. Kammer) - 6 K 1380/18.DA
28. Januar 2025
6 K 1380/18.DA 28. Januar 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 18/14
17. Dezember 2014
VII-Verg 18/14 17. Dezember 2014
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 A 1466/08
12. Januar 2011
11 A 1466/08 12. Januar 2011
Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 K 4145/04
26. Februar 2007
9 K 4145/04 26. Februar 2007
Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 K 372/03
14. September 2005
6 K 372/03 14. September 2005
Urteil vom Verwaltungsgericht Lüneburg (2. Kammer) - 2 A 263/03
7. Februar 2005
2 A 263/03 7. Februar 2005
Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 L 440/03
26. Januar 2004
6 L 440/03 26. Januar 2004
Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 L 505/03
26. Januar 2004
6 L 505/03 26. Januar 2004
Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (7. Senat) - 7 L 3421/00
30. Oktober 2003
7 L 3421/00 30. Oktober 2003