Prüfungszeugnisse nach der Systematik der Ausbildungsberufe und der Systematik der Facharbeiterberufe und Prüfungszeugnisse nach § 37 Abs. 2 stehen einander gleich.
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BBiG 2005 § 103 Gleichstellung von Abschlusszeugnissen im Rahmen der deutschen Einheit
Berufsbildungsgesetz
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