Die Versetzung in den Ruhestand setzt die Erfüllung einer versorgungsrechtlichen Wartezeit voraus.
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BeamtStG § 32 Wartezeit
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Unknown court - 3 BV 18.1447
22. Juni 2020
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3 BV 18.1447 | 22. Juni 2020 |
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (4. Senat) - 4 M 126/10
1. Juli 2010
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4 M 126/10 | 1. Juli 2010 |