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BeamtStG § 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern

(1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer

1.
Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit
a)
eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
b)
eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
c)
eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben,
besitzt,
2.
die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, und
3.
die nach Landesrecht vorgeschriebene Befähigung besitzt.
In das Beamtenverhältnis darf nicht berufen werden, wer unveränderliche Merkmale des Erscheinungsbilds aufweist, die mit der Erfüllung der Pflichten nach § 34 Absatz 2 nicht vereinbar sind.

(2) Wenn die Aufgaben es erfordern, darf nur eine Deutsche oder ein Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes in ein Beamtenverhältnis berufen werden.

(3) Ausnahmen von Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 können nur zugelassen werden, wenn

1.
für die Gewinnung der Beamtin oder des Beamten ein dringendes dienstliches Interesse besteht oder
2.
bei der Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern und anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals in das Beamtenverhältnis andere wichtige Gründe vorliegen.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Karlsruhe (12. Kammer) - 12 K 528/26
26. Februar 2026
12 K 528/26 26. Februar 2026
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (12. Kammer) - 12 B 63/25
8. Dezember 2025
12 B 63/25 8. Dezember 2025
Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 3 CE 25.1805
3. Dezember 2025
3 CE 25.1805 3. Dezember 2025
Urteil vom Thüringer Verfassungsgerichtshof - 9/25
26. November 2025
9/25 26. November 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Greifswald (11. Kammer) - 11 A 1239/24 HGW
14. Oktober 2025
11 A 1239/24 HGW 14. Oktober 2025
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - 5 OA 82/25
24. September 2025
5 OA 82/25 24. September 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Greifswald (11. Kammer) - 11 A 978/24 HGW
4. September 2025
11 A 978/24 HGW 4. September 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Karlsruhe (10. Kammer) - 10 K 5217/25
3. Juli 2025
10 K 5217/25 3. Juli 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Wiesbaden (28. Kammer) - 28 L 149/24.WI.D
16. April 2025
28 L 149/24.WI.D 16. April 2025
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 2 C 12.24
10. April 2025
2 C 12.24 10. April 2025