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BEEG § 2a Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

(1) Lebt die berechtigte Person in einem Haushalt mit

1.
zwei Kindern, die noch nicht drei Jahre alt sind, oder
2.
drei oder mehr Kindern, die noch nicht sechs Jahre alt sind,
wird das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro erhöht (Geschwisterbonus). Zu berücksichtigen sind alle Kinder, für die die berechtigte Person die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 und 3 erfüllt und für die sich das Elterngeld nicht nach Absatz 4 erhöht.

(2) Für angenommene Kinder, die noch nicht 14 Jahre alt sind, gilt als Alter des Kindes der Zeitraum seit der Aufnahme des Kindes in den Haushalt der berechtigten Person. Dies gilt auch für Kinder, die die berechtigte Person entsprechend § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 mit dem Ziel der Annahme als Kind in ihren Haushalt aufgenommen hat. Für Kinder mit Behinderung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch liegt die Altersgrenze nach Absatz 1 Satz 1 bei 14 Jahren.

(3) Der Anspruch auf den Geschwisterbonus endet mit Ablauf des Monats, in dem eine der in Absatz 1 genannten Anspruchsvoraussetzungen entfällt.

(4) Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind (Mehrlingszuschlag). Dies gilt auch, wenn ein Geschwisterbonus nach Absatz 1 gezahlt wird.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Sozialgericht Marburg (4. Kammer) - S 4 EG 2/22
11. März 2024
S 4 EG 2/22 11. März 2024
Urteil vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (2. Senat) - L 2 EG 1/22
2. Mai 2022
L 2 EG 1/22 2. Mai 2022
Beschluss vom Unknown court - B 10 EG 2/21 B
13. Januar 2022
B 10 EG 2/21 B 13. Januar 2022
Urteil vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (17. Senat) - L 17 EG 2/21
16. Dezember 2021
L 17 EG 2/21 16. Dezember 2021
Urteil vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (17. Senat) - L 17 EG 8/18
23. September 2021
L 17 EG 8/18 23. September 2021
Urteil vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (17. Senat) - L 17 EG 4/17
23. September 2021
L 17 EG 4/17 23. September 2021
Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 13 EG 15/18
30. April 2021
L 13 EG 15/18 30. April 2021
Urteil vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (2. Senat) - L 2 EG 3/20
18. Januar 2021
L 2 EG 3/20 18. Januar 2021
Urteil vom Hessisches Landessozialgericht (5. Senat) - L 5 EG 11/15
14. September 2018
L 5 EG 11/15 14. September 2018
Urteil vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (2. Senat) - L 2 EG 6/18
22. August 2018
L 2 EG 6/18 22. August 2018