BeratungsG § 17 Hilfsmerkmale

Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten

Hilfsmerkmale der Erhebung sind:

1.
Name und Anschrift der Einrichtung nach § 13 Abs. 1;
2.
Telefonnummer der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.

Referenzen

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