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BesÜV2Bek 1993-06-02 Anlage I (Anlage VIII des BBesG)

Bekanntmachung der Dienstbezüge und Anwärterbezüge nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1993, 787

Für Anwärter, die nach dem 31. Dezember 1983 eingestellt worden sind: Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluß des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundbetrag Verheiratetenzuschlag vor Vollendung des 26. Lebensjahres nach Vollendung des 26. Lebensjahres nach § 62 Abs. 1 nach § 62 Abs. 2 A 1 bis A 4 736 805 189 63 A 5 bis A 8 846 940 218 63 A 9 bis A 11 895 1.002 252 63 A 12 1.023 1.138 266 63 A 13 1.052 1.172 275 63 A 13 + Zulage (Nummer 27 Abs. 1 Buchstabe d der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B) oder R 1 1.082 1.211 284 63

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