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BesÜV2Bek 1993-06-02 Anlage IV C (Anlage VIII des BBesG)

Bekanntmachung der Dienstbezüge und Anwärterbezüge nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1993, 807

Für Anwärter, die nach dem 31. Dezember 1983 eingestellt worden sind: Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluß des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundbetrag Verheiratetenzuschlag vor Vollendung des 26. Lebensjahres nach Vollendung des 26. Lebensjahres nach § 62 Abs. 1 nach § 62 Abs. 2 A 1 bis A 4 892 978 233 78 A 5 bis A 8 1.029 1.144 269 78 A 9 bis A 11 1.089 1.221 311 78 A 12 1.247 1.388 329 78 A 13 1.283 1.431 340 78 A 13 + Zulage (Nummer 27 Abs. 1 Buchstabe d der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B)         oder R 1 1.320 1.479 351 78

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