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BetrVG § 86a Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer

Betriebsverfassungsgesetz

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorzuschlagen. Wird ein Vorschlag von mindestens 5 vom Hundert der Arbeitnehmer des Betriebs unterstützt, hat der Betriebsrat diesen innerhalb von zwei Monaten auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung zu setzen.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Bundesarbeitsgericht - 9 AZR 383/19
6. Juni 2023
9 AZR 383/19 6. Juni 2023
Beschluss vom Unknown court (1. Senat) - 1 ABR 4/19
28. Juli 2020
1 ABR 4/19 28. Juli 2020
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 6 TaBV 79/02
20. Februar 2003
6 TaBV 79/02 20. Februar 2003