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BewG § 121 Inlandsvermögen

Bewertungsgesetz

Zum Inlandsvermögen gehören:

1.
das inländische land- und forstwirtschaftliche Vermögen;
2.
das inländische Grundvermögen;
3.
das inländische Betriebsvermögen. Als solches gilt das Vermögen, das einem im Inland betriebenen Gewerbe dient, wenn hierfür im Inland eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständiger Vertreter bestellt ist;
4.
Anteile an einer Kapitalgesellschaft, wenn die Gesellschaft Sitz oder Geschäftsleitung im Inland hat und der Gesellschafter entweder allein oder zusammen mit anderen ihm nahestehenden Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Außensteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung, am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mindestens zu einem Zehntel unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist;
5.
nicht unter Nummer 3 fallende Erfindungen, Gebrauchsmuster und Topographien, die in ein inländisches Buch oder Register eingetragen sind;
6.
Wirtschaftsgüter, die nicht unter die Nummern 1, 2 und 5 fallen und einem inländischen Gewerbebetrieb überlassen, insbesondere an diesen vermietet oder verpachtet sind;
7.
Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden und andere Forderungen oder Rechte, wenn sie durch inländischen Grundbesitz, durch inländische grundstücksgleiche Rechte oder durch Schiffe, die in ein inländisches Schiffsregister eingetragen sind, unmittelbar oder mittelbar gesichert sind. Ausgenommen sind Anleihen und Forderungen, über die Teilschuldverschreibungen ausgegeben sind;
8.
Forderungen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen, wenn der Schuldner Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland hat;
9.
Nutzungsrechte an einem der in den Nummern 1 bis 8 genannten Vermögensgegenstände.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 11 K 2851/21 GE
4. Mai 2023
11 K 2851/21 GE 4. Mai 2023
Urteil vom Bundesfinanzhof - II R 37/19
23. November 2022
II R 37/19 23. November 2022
Urteil vom Bundesfinanzhof - II R 5/20
12. Oktober 2022
II R 5/20 12. Oktober 2022
Urteil vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz (4. Senat) - 4 K 2120/19
18. August 2022
4 K 2120/19 18. August 2022
Beschluss vom Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 1095/20 Erb
20. Juli 2020
4 K 1095/20 Erb 20. Juli 2020
Urteil vom Bundesfinanzhof (2. Senat) - II R 2/16
10. Mai 2017
II R 2/16 10. Mai 2017
Urteil vom Bundesfinanzhof (2. Senat) - II R 53/14
10. Mai 2017
II R 53/14 10. Mai 2017
Urteil vom Bundesfinanzhof (2. Senat) - II R 37/13
27. September 2016
II R 37/13 27. September 2016
Urteil vom Europäischer Gerichtshof - C-123/15
30. Juni 2016
C-123/15 30. Juni 2016
Urteil vom Europäischer Gerichtshof - C-479/14
8. Juni 2016
C-479/14 8. Juni 2016