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BewG § 137 Bilanzposten nach dem D-Markbilanzgesetz

Bewertungsgesetz

Nicht zum Betriebsvermögen gehören folgende Bilanzposten nach dem D-Markbilanzgesetz:

1.
das Sonderverlustkonto,
2.
das Kapitalentwertungskonto und
3.
das Beteiligungsentwertungskonto.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Bundesfinanzhof (2. Senat) - II R 5/09
2. März 2011
II R 5/09 2. März 2011
Urteil vom Bundesfinanzhof (2. Senat) - II R 16/08
5. Mai 2010
II R 16/08 5. Mai 2010