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BewG § 225 Änderung von Feststellungsbescheiden

Bewertungsgesetz

Bescheide über Fortschreibungen oder über Nachfeststellungen von Grundsteuerwerten können schon vor dem maßgeblichen Feststellungszeitpunkt erteilt werden. Sie sind zu ändern oder aufzuheben, wenn sich bis zu diesem Zeitpunkt Änderungen ergeben, die zu einer abweichenden Feststellung führen.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Finanzgericht Münster - 3 V 1270/24 Ew,F
29. Oktober 2024
3 V 1270/24 Ew,F 29. Oktober 2024
Beschluss vom Finanzgericht Düsseldorf - 11 V 533/24 A (BG)
10. Mai 2024
11 V 533/24 A (BG) 10. Mai 2024