Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.

BewG § 32 Bewertung von inländischem Sachvermögen

Bewertungsgesetz

Für die Bewertung des inländischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, Grundvermögens und Betriebsvermögens gelten die Vorschriften der §§ 33 bis 109. Nach diesen Vorschriften sind auch die inländischen Teile einer wirtschaftlichen Einheit zu bewerten, die sich sowohl auf das Inland als auch auf das Ausland erstreckt.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von