BewG § 96 Freie Berufe

Bewertungsgesetz

Dem Gewerbebetrieb steht die Ausübung eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes gleich; dies gilt auch für die Tätigkeit als Einnehmer einer staatlichen Lotterie, soweit die Tätigkeit nicht schon im Rahmen eines Gewerbebetriebs ausgeübt wird.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Bundesfinanzhof (2. Senat) - II R 43/10
6. Juli 2011
II R 43/10 6. Juli 2011
Urteil vom Bundesfinanzhof (2. Senat) - II R 5/09
2. März 2011
II R 5/09 2. März 2011