Dem Gewerbebetrieb steht die Ausübung eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes gleich; dies gilt auch für die Tätigkeit als Einnehmer einer staatlichen Lotterie, soweit die Tätigkeit nicht schon im Rahmen eines Gewerbebetriebs ausgeübt wird.
BewG § 96 Freie Berufe
Bewertungsgesetz
Referenzen
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Zitiert von
Urteil vom Bundesfinanzhof (2. Senat) - II R 43/10
6. Juli 2011
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II R 43/10 | 6. Juli 2011 |
Urteil vom Bundesfinanzhof (2. Senat) - II R 5/09
2. März 2011
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II R 5/09 | 2. März 2011 |