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BewG § 96 Freie Berufe

Bewertungsgesetz

Dem Gewerbebetrieb steht die Ausübung eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes gleich; dies gilt auch für die Tätigkeit als Einnehmer einer staatlichen Lotterie, soweit die Tätigkeit nicht schon im Rahmen eines Gewerbebetriebs ausgeübt wird.

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Zitiert von

Urteil vom Finanzgericht München - 4 K 24/22
8. Januar 2025
4 K 24/22 8. Januar 2025
Urteil vom Finanzgericht München - 4 K 1481/22
14. Juni 2023
4 K 1481/22 14. Juni 2023
Urteil vom Finanzgericht Münster - 3 K 3014/16 Erb
29. November 2018
3 K 3014/16 Erb 29. November 2018
Urteil vom Bundesfinanzhof (2. Senat) - II R 43/10
6. Juli 2011
II R 43/10 6. Juli 2011
Urteil vom Bundesfinanzhof (2. Senat) - II R 5/09
2. März 2011
II R 5/09 2. März 2011