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BewG Anlage 27 (zu § 237 Absatz 2)

Bewertungsgesetz

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2291)



BewertungsfaktorenBezugseinheitin EURGrundbetragpro Ar2,52Ertragsmesszahlpro Ertragsmesszahl (Produkt aus Acker-/Grünlandzahl und Ar)0,041Zuschläge fürBezugseinheitin EURVerstärkte Tierhaltungje Vieheinheit über einem Besatz von 2,0 Vieheinheiten je Hektar selbst bewirtschafteter Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung79,00

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