BGB § 1031 Erstreckung auf Zubehör

Bürgerliches Gesetzbuch

Mit dem Nießbrauch an einem Grundstück erlangt der Nießbraucher den Nießbrauch an dem Zubehör nach den für den Erwerb des Eigentums geltenden Vorschriften des § 926.

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Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart - 3 U 160/09
17. März 2010
3 U 160/09 17. März 2010