Das Recht des Nießbrauchers erstreckt sich nicht auf den Anteil des Eigentümers an einem Schatze, der in der Sache gefunden wird.
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BGB § 1040 Schatz
Bürgerliches Gesetzbuch
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 Sch 4/17
12. Mai 2017
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19 Sch 4/17 | 12. Mai 2017 |