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BGB § 1076 Nießbrauch an verzinslicher Forderung

Bürgerliches Gesetzbuch

Ist eine auf Zinsen ausstehende Forderung Gegenstand des Nießbrauchs, so gelten die Vorschriften der §§ 1077 bis 1079.

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Zitiert von

Urteil vom Finanzgericht Köln - 7 K 330/22
4. September 2025
7 K 330/22 4. September 2025