BGB § 1297 Kein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit eines Strafversprechens

Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Aus einem Verlöbnis kann kein Antrag auf Eingehung der Ehe gestellt werden.

(2) Das Versprechen einer Strafe für den Fall, dass die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig.

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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2. Senat) - 2 M 100/17
9. November 2017
2 M 100/17 9. November 2017
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2. Senat) - 2 M 93/14
1. Oktober 2014
2 M 93/14 1. Oktober 2014
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 3 W 73/10
9. Februar 2011
3 W 73/10 9. Februar 2011