BGB § 1857 Aufhebung der Befreiung durch das Familiengericht

Bürgerliches Gesetzbuch

Die Anordnungen des Vaters oder der Mutter können von dem Familiengericht außer Kraft gesetzt werden, wenn ihre Befolgung das Interesse des Mündels gefährden würde.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Saarbrücken - 5 T 12/09; 5 T 33/09
23. April 2009
5 T 12/09; 5 T 33/09 23. April 2009
Beschluss vom Sozialgericht Schleswig (3. Kammer) - S 3 AS 133/05 ER
2. Mai 2005
S 3 AS 133/05 ER 2. Mai 2005