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BGB § 2004 Bezugnahme auf ein vorhandenes Inventar

Bürgerliches Gesetzbuch

Befindet sich bei dem Nachlassgericht schon ein den Vorschriften der §§ 2002, 2003 entsprechendes Inventar, so genügt es, wenn der Erbe vor dem Ablauf der Inventarfrist dem Nachlassgericht gegenüber erklärt, dass das Inventar als von ihm eingereicht gelten soll.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken (5. Zivilsenat) - 5 W 33/25
25. Juni 2025
5 W 33/25 25. Juni 2025
Urteil vom Landgericht Karlsruhe - 8 O 2/15
26. Februar 2016
8 O 2/15 26. Februar 2016
Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (3. Zivilsenat) - 15 U 92/12
3. September 2013
15 U 92/12 3. September 2013
Urteil vom Niedersächsisches Finanzgericht (2. Senat) - 2 K 532/00
24. März 2004
2 K 532/00 24. März 2004