Dem Fiskus als gesetzlichem Erben kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden. Der Fiskus ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet, über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen.
BGB § 2011 Keine Inventarfrist für den Fiskus als Erben
Bürgerliches Gesetzbuch
Referenzen
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Zitiert von
Urteil vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZR 309/17
14. Dezember 2018
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V ZR 309/17 | 14. Dezember 2018 |