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BGB § 2011 Keine Inventarfrist für den Fiskus als Erben

Bürgerliches Gesetzbuch

Dem Fiskus als gesetzlichem Erben kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden. Der Fiskus ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet, über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen.

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Zitiert von

Urteil vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZR 309/17
14. Dezember 2018
V ZR 309/17 14. Dezember 2018