Bezweckt die Bedingung, unter der eine letztwillige Zuwendung gemacht ist, den Vorteil eines Dritten, so gilt sie im Zweifel als eingetreten, wenn der Dritte die zum Eintritt der Bedingung erforderliche Mitwirkung verweigert.
Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.
BGB § 2076 Bedingung zum Vorteil eines Dritten
Bürgerliches Gesetzbuch
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Zitiert von
|
Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 25 T 2/17
3. Dezember 2018
|
25 T 2/17 | 3. Dezember 2018 |