BGB § 2085 Teilweise Unwirksamkeit

Bürgerliches Gesetzbuch

Die Unwirksamkeit einer von mehreren in einem Testament enthaltenen Verfügungen hat die Unwirksamkeit der übrigen Verfügungen nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser diese ohne die unwirksame Verfügung nicht getroffen haben würde.

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Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (3. Zivilsenat) - 3 Wx 44/10
12. September 2011
3 Wx 44/10 12. September 2011
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 14 Wx 30/09
26. März 2010
14 Wx 30/09 26. März 2010
Beschluss vom Oberlandesgericht Oldenburg (Senat für Landwirtschaftssachen) - 10 W 33/09
25. März 2010
10 W 33/09 25. März 2010
Beschluss vom Landgericht Freiburg - 4 T 112/04
22. Juni 2004
4 T 112/04 22. Juni 2004