Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.
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BGB § 2272 Rücknahme aus amtlicher Verwahrung
Bürgerliches Gesetzbuch
Referenzen
Zitiert von
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Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - I-15 W 266/12
1. August 2012
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I-15 W 266/12 | 1. August 2012 |