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BGB § 2292 Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament

Bürgerliches Gesetzbuch

Ein zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossener Erbvertrag kann auch durch ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten oder Lebenspartner aufgehoben werden; die Vorschrift des § 2290 Abs. 3 findet Anwendung.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Braunschweig - 10 U 72/25
14. Oktober 2025
10 U 72/25 14. Oktober 2025
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht - 1 W 4/25
9. Mai 2025
1 W 4/25 9. Mai 2025