Ein zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossener Erbvertrag kann auch durch ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten oder Lebenspartner aufgehoben werden; die Vorschrift des § 2290 Abs. 3 findet Anwendung.
Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.
BGB § 2292 Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament
Bürgerliches Gesetzbuch
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.