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BGB § 2293 Rücktritt bei Vorbehalt

Bürgerliches Gesetzbuch

Der Erblasser kann von dem Erbvertrag zurücktreten, wenn er sich den Rücktritt im Vertrag vorbehalten hat.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht (2. Zivilsenat) - 2 W 5/15
18. März 2015
2 W 5/15 18. März 2015