Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

BGB § 2302 Unbeschränkbare Testierfreiheit

Bürgerliches Gesetzbuch

Ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder nicht zu errichten, aufzuheben oder nicht aufzuheben, ist nichtig.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Endurteil vom Oberlandesgericht München - 33 U 4723/20
8. Februar 2021
33 U 4723/20 8. Februar 2021
Urteil vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZR 115/17
22. Februar 2018
IX ZR 115/17 22. Februar 2018