BGB § 487 Abweichende Vereinbarungen

Bürgerliches Gesetzbuch

Von den Vorschriften dieses Titels darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Titels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 31 U 56/15
21. Oktober 2015
31 U 56/15 21. Oktober 2015
Urteil vom Landgericht Hagen - 10 O 154/13
22. August 2013
10 O 154/13 22. August 2013