(1) Dem Pächter steht das in § 540 Abs. 1 bestimmte Kündigungsrecht nicht zu.
(2) Der Verpächter ist nicht berechtigt, das Pachtverhältnis nach § 580 zu kündigen.
(1) Dem Pächter steht das in § 540 Abs. 1 bestimmte Kündigungsrecht nicht zu.
(2) Der Verpächter ist nicht berechtigt, das Pachtverhältnis nach § 580 zu kündigen.
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Beschluss vom Verwaltungsgericht Karlsruhe - 3 K 11163/17
17. Januar 2018
|
3 K 11163/17 | 17. Januar 2018 |