BGB § 584a Ausschluss bestimmter mietrechtlicher Kündigungsrechte

Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Dem Pächter steht das in § 540 Abs. 1 bestimmte Kündigungsrecht nicht zu.

(2) Der Verpächter ist nicht berechtigt, das Pachtverhältnis nach § 580 zu kündigen.

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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Karlsruhe - 3 K 11163/17
17. Januar 2018
3 K 11163/17 17. Januar 2018