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BGB § 686 Irrtum über Person des Geschäftsherrn

Bürgerliches Gesetzbuch

Ist der Geschäftsführer über die Person des Geschäftsherrn im Irrtum, so wird der wirkliche Geschäftsherr aus der Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Stade (3. Kammer) - 3 A 1171/13
27. März 2015
3 A 1171/13 27. März 2015
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (2. Senat) - 2 L 290/05
19. Juni 2007
2 L 290/05 19. Juni 2007