BGB § 686 Irrtum über Person des Geschäftsherrn

Bürgerliches Gesetzbuch

Ist der Geschäftsführer über die Person des Geschäftsherrn im Irrtum, so wird der wirkliche Geschäftsherr aus der Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Stade (3. Kammer) - 3 A 1171/13
27. März 2015
3 A 1171/13 27. März 2015
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (2. Senat) - 2 L 290/05
19. Juni 2007
2 L 290/05 19. Juni 2007