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BGleiG 2015 § 8 Auswahlentscheidungen bei Einstellung, beruflichem Aufstieg und der Vergabe von Ausbildungsplätzen

Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes

(1) Sind Frauen in einem Bereich unterrepräsentiert, so hat die Dienststelle sie bei gleicher Qualifikation wie ihre Mitbewerber bevorzugt zu berücksichtigen

1.
bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen,
2.
bei der Einstellung,
3.
beim beruflichen Aufstieg,
4.
bei der Versetzung, wenn ihr ein Ausschreibungsverfahren vorausgeht, sowie
5.
bei der Abordnung und Umsetzung für jeweils mehr als drei Monate, wenn ihr ein Ausschreibungsverfahren vorausgeht.
Die bevorzugte Berücksichtigung ist ausgeschlossen, wenn rechtlich schutzwürdige Interessen überwiegen, die in der Person eines Mitbewerbers liegen.

(2) Absatz 1 gilt insbesondere für

1.
die Besetzung von Stellen von Beamtinnen und Beamten, von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, von Auszubildenden sowie von Richterinnen und Richtern, es sei denn, für die Berufung von Richterinnen und Richtern ist eine Wahl oder die Mitwirkung eines Wahlausschusses vorgeschrieben;
2.
den beruflichen Aufstieg, es sei denn, die Entscheidung über diesen Aufstieg erfolgt durch eine Wahl oder unter Mitwirkung eines Wahlausschusses.
Satz 1 schließt auch Führungspositionen ungeachtet der Hierarchieebene ein.

(3) Die Ausnahmeregelung in Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 gilt entsprechend für die Stellen von Mitgliedern des Bundesrechnungshofes, für deren Ernennung nach § 5 Absatz 2 Satz 2 des Bundesrechnungshofgesetzes vom 11. Juli 1985 (BGBl. I S. 1445), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 82 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, der Ständige Ausschuss des Großen Senats des Bundesrechnungshofes zu hören ist.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 2 VR 3.25
20. Mai 2025
2 VR 3.25 20. Mai 2025
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 2 VR 5.24
13. Mai 2025
2 VR 5.24 13. Mai 2025
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (5. Kammer) - 5 K 93.19
9. Dezember 2019
5 K 93.19 9. Dezember 2019
Beschluss vom Verwaltungsgericht Trier (1. Kammer) - 1 L 1609/16.TR
4. Juli 2016
1 L 1609/16.TR 4. Juli 2016
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (5. Senat) - 5 ME 177/14
16. Dezember 2014
5 ME 177/14 16. Dezember 2014
Urteil vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (9. Kammer) - 9 K 4775/12.F
5. Mai 2014
9 K 4775/12.F 5. Mai 2014
Beschluss vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (9. Kammer) - 9 L 600/14.F
28. Februar 2014
9 L 600/14.F 28. Februar 2014
Beschluss vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (9. Kammer) - 9 L 3404/12.F
27. November 2012
9 L 3404/12.F 27. November 2012
Beschluss vom Verwaltungsgericht Wiesbaden (3. Kammer) - 3 L 250/12.WI
15. August 2012
3 L 250/12.WI 15. August 2012
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - 1 A 121/08
1. April 2009
1 A 121/08 1. April 2009